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Ausbildungssprecher / Ausbildungssprecherin

Alle Auszubildenden eines Fachbereichs wählen einmal im Jahr ihren Ausbildungssprecher oder –Sprecherin.

Die Aufgaben der Ausbildungssprecher und Ausbildungssprecherinnen sind:

  • Vertretung der Belange und der Anliegen von Auszubildenden
  • Teilnahme am Teamgespräch des jeweiligen Fachbereichs zum Tagesordnungspunkt „Anliegen der Auszubildenden“
  • Information der Mitauszubildenden über Ergebnisse
  • Einberufung der Vollversammlung