Ausbildungssprecher / Ausbildungssprecherin
Alle Auszubildenden eines Fachbereichs wählen einmal im Jahr ihren Ausbildungssprecher oder –Sprecherin.
Die Aufgaben der Ausbildungssprecher und Ausbildungssprecherinnen sind:
- Vertretung der Belange und der Anliegen von Auszubildenden
- Teilnahme am Teamgespräch des jeweiligen Fachbereichs zum Tagesordnungspunkt „Anliegen der Auszubildenden“
- Information der Mitauszubildenden über Ergebnisse
- Einberufung der Vollversammlung


