Maßnahmedauer
Die Eignungsabklärung kann maximal über einen Zeitraum von drei Monaten durchgeführt werden. Der Kostenträger entscheidet über die Dauer. In der Regel wird die Eignungsabklärung mit einer Internatsunterbringung durchgeführt.
Die Eignungsabklärung kann maximal über einen Zeitraum von drei Monaten durchgeführt werden. Der Kostenträger entscheidet über die Dauer. In der Regel wird die Eignungsabklärung mit einer Internatsunterbringung durchgeführt.