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Tischler*in | Fachpraktiker*in für Holzverarbeitung

ARBEITSGEBIET

Tischler*innen und Fachpraktiker*innen für Holzverarbeitung arbeiten im Tischlereihandwerk sowie bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen und der holzverarbeitenden Industrie. Sei stellen Möbel, Türen und Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen her oder führen Innenausbauten durch.

In diesem Beruf gibt es eine theoriereduzierte Fachpraktiker*innen-Ausbildung

AUSBILDUNGSINHALTE

  • Grundlagen der Holzbearbeitung und –verarbeitung
  • Lesen von Zeichnungen und Anfertigung von Aufrissen
  • Herstellen von lösbaren und unlösbaren Holzverbindungen
  • Herstellen, Zusammensetzen und Montieren von Teilen unter Verwendung von Hilfsstoffen
  • Einsetzen von Fenster und Türen, Einbau von Leichtbauwänden
  • Maschinenlehrgang an Holzbearbeitungsmaschinen nach Vorschriften der Holzberufsgenossenschaft
  • Einbau von Glas, Metall- und Kunststoffteilen in gefertigte Erzeugnisse, Einstellung und Bedienung pneumatisch, hydraulisch, elektrisch und elektronisch gesteuerter Maschinen und Anlagen, Kundenberatung und Reklamation
  • Zusatzqualifikation: Gabelstaplerführerschein

Einen genaueren Einblick in die Ausbildung finden Sie hier.

AUSBILDUNGSORGANISATION

Die Ausbildung dauert 3 Jahre, die Abschlussprüfung wird vor der Handwerkskammer Lübeck abgelegt. Die praktische Ausbildung erfolgt in der Tischlerei des BBW und wird durch gezielte Praktika und betrieblichen Phasen (VAmB) in Betrieben der Holzverarbeitung ergänzt.

AUSBILDUNGSORDNUNG

Nach § 25 HWO.

AUSBILDUNGSVERTRAG

Eingetragen in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der HWK zu Lübeck.