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Werker*in der Landwirtschaft

ARBEITSGEBIET

Die Werker*innen in der Landwirtschaft können aufgrund ihrer erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in Landwirtschaftlichen Betrieben mit Pflanzen- und Tierproduktion eingesetzt werden.

In diesem Beruf gibt es nur eine theoriereduzierte Fachpraktiker*innen-Ausbildung

AUSBILDUNGSINHALTE

In der dreijährigen Ausbildung erlernen die Werker/-innen in der Landwirtschaft:

  • Umweltschutz und Landschaftspflege
  • Pflanzenproduktion
  • Ernten und Verwerten von pflanzlichen Produkten
  • Bearbeiten und Pflegen des Bodens
  • Tierproduktion
  • Versorgen von Tieren, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten von Tieren
  • Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Maschinen und Geräten
  • Zusatzqualifikation: Hilfe und Unterstützung beim Erwerb des Führerscheins für Flurfahrzeuge, Hilfe und Unterstützung beim Erwerb des KFZ- Führerscheins mit Anhänger.

AUSBILDUNGSORGANISATION

Die praktische Ausbildung findet in Kooperationsbetrieben der Landwirtschaft statt. Die theoretischen Lerninhalte vermittelt die Kreisberufsschule Ostholstein/ Nebenstelle Timmendorfer Strand.

AUSBILDUNGSORDNUNG

Nach §66 BBiG und der Ausbildungsordnung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.

AUSBILDUNGSVERTRAG

Eingetragen in die Lehrlingsrolle der Landwirtschaftskammer. Die Abschlussprüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.